AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Catering Angebot


Stand: 01.08.2020


1. Geltungsbereich


1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen Marcus Hopp (Auftragnehmer) AN genannt – mit dem Vertragspartner (Auftraggeber) AG genannt.

1.2. Die AGB gelten in ihrer jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte gleicher Art mit dem Auftraggeber, ohne dass AN in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Über Änderungen werden wir den AG spätestens bei Abschluss des jeweiligen Vertrages informieren.

1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder von unseren vorliegenden AGB abweichenden Bedingungen des AG erkennet AN nicht an, es sei denn, AN hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. AN erkennt sie auch dann nicht an, wenn AN ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprecht oder eine Leistung für den AG vorbehaltlos erbringt.


2. Vertragsgegenstand

Der AN bietet einen Catering Service an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots werden in einem individuellen Angebot festgelegt.


3. Vertragsschluss

3.1. Angebote für Leistungen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht ausnahmeweise ausdrücklich ein Rechtsbindungswille ergibt. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung und ausschließlich zu den Bedingungen zustande, die AN bestätigen. Die Auftragsbestätigung erteilt AN schriftlich oder per E-Mail.

3.2. Mit dem Vertragsschluss erklärt der AG verbindlich, die beauftragten Leistungen entgegenzunehmen und entsprechend des Auftrags seine Leistung gegenüber dem AN zu erbringen.

3.3. Vertragsänderungen oder Abweichungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Mitarbeiter des AN sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen oder diesen abändern.

3.4. Möchte der Kunde den Leistungsumfang nach Vertragsabschluss so kurzfristig abändern, dass eine Vertragsänderung nach Ziff. 3.3. nicht mehr erfolgen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Leistungsumfang auf Wunsch des Auftraggebers zu ändern. Setzt der Auftragnehmer die Änderungen um, ist er berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand zu berechnen. Mehraufwand in diesem Sinne können insbesondere Kosten sein, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Besorgungen kurzfristig tätigen muss und/oder Waren nicht zu den vereinbarten Bedingungen bei seinen üblichen Lieferanten beziehen kann, um den Änderungswunsch des Auftraggebers erfüllen zu können. Die Berechnung etwaigen zusätzlich erforderlichen organisatorischen Mehraufwandes erfolgt nach Zeitaufwand. Dabei wird der Auftragnehmer einen nach Qualifikation und Erfahrung des jeweiligen Mitarbeiters angemessenen Stundensatz zu Grunde legen und den zusätzlichen organisatorischen Mehraufwand auf der Rechnung entsprechend ausweisen.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als Nettopreise in Euro, die sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt zu begleichen: Rechnungen sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Leistung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

4.3. In einzelnen Fällen können wir eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.4. Kommt der Auftraggeber mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

4.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, richtet sich der Verzugszinssatz für Verbraucher nach § 288 Abs. 1 S 2 BGB; ist der Auftraggeber kein Verbraucher richtet sich der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.

4.6. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf unserem Konto als vorgenommen. Dabei anfallende Spesen insbesondere bei der Zahlung oder Überweisung aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Schecks, Wechsel und Akzepte können wir als Zahlungsmittel nicht annehmen.


5. Rücktrittsrecht vom Vertrag

5.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.

5.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden, des Auftraggebers, der Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung gebucht werden.

5.3. Stornierungen des Auftraggebers müssen schriftlich (per Einschreiben oder per Mail an kongresscatering@gmail.com) beim Auftragnehmer erfolgen.

5.4. Wird seitens des Auftraggebers der Vertrag als Ganzes oder – falls vereinbart – einzelne Positionen des Vertrags gekündigt, kann der Auftragnehmer für alle bis zur Kündigung angefallenen Arbeiten eine angemessene Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer kann unabhängig vom Vertragsabschlussdatum bei gesamt- oder Teilstornierungen für gebuchte Leistungen folgende pauschalisierte Abgeltungen verlangen:

  • 2 Monate vor der Veranstaltung: 20 % des vereinbarten Betrages
  • 1 Monat vor der Veranstaltung: 40 % des vereinbarten Betrages
  • 14 Tage vor der Veranstaltung: 60 % des vereinbarten Betrages
  • 7 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des vereinbarten Betrages
  • ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betrages

6. Vertragsdauer

Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossene Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

7.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


8. Exklusivität, Vertraulichkeit, Vertragsstrafe

8.1. Während der Dauer der Leistungserbringung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die durch den Auftragnehmer erbrachte Leistung im Umkreis von einem Kilometer um den Veranstaltungsort anzubieten, einzukaufen, oder von anderer Stelle erbringen zu lassen.

8.2. Alle Konzepte und Angebote des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, auch in Auszügen, nicht bekannt gegeben oder überlassen werden.

8.3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Auftraggeber gegen die vorstehenden Verpflichtungen dieser Ziff. 8 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfenden Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, jedoch unter vollständiger Anrechnung der Vertragsstrafe, oder eines Anspruchs auf Unterlassung bleiben unberührt.


9. Mitwirkungspflicht

9.1. Der Auftraggeber hat bei Anlieferungsverträgen dafür zu sorgen, dass die freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände und ebenerdiger Zugang zur Veranstaltungsfläche durch den Auftragnehmer gewährleistet ist. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn genaue Hallen-/Geländepläne sowie Lagepläne über den Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen.

9.2. Zugangsberechtigungen für das gesamte Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

9.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Equipment des Auftragnehmers – soweit erforderlich – mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und gegen Beschädigung zu schützen. Der Auftragnehmer behält sich vor, etwaige aus unsachgemäßer Verwahrung entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.


10. Gewährleistung

10.1. Sollten Mängel auftreten, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

10.2. Offensichtliche Fehler hat der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, erlischt sein Gewährleistungsrecht.

10.3. Der Auftraggeber hat die gelieferten Gegenstände bei Annahme zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. § 377 HGB gilt entsprechend.


11. Haftung

11.1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die unter Anwendung eines objektiven Maßstabs dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Pflicht oder gesetzlichen Norm unterfallen.

11.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Bedingungen im Einzelnen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

11.4. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

11.5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten und Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.7. Es gilt § 254 BGB. Danach ist der Auftraggeber verpflichtet, eventuell eintretende Schäden möglichst gering zu halten und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.

11.8. Von Ansprüchen Dritter wegen Schäden, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten gem. Ziff. 9 beruhen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer intern freizustellen.


12. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 23626 Ratekau. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, auch am Erfüllungsort unserer Leistung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



13. Anwendbares Recht

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR).


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