§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über mobile Catering-Dienstleistungen auf Messen, Kongressen und vergleichbaren Veranstaltungen zwischen Kongress-Catering.de, Inhaber Marcus Hopp, Pöppendorfer Hauptstraße 17, 23569 Lübeck (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Catering-Konzepte auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Mit der Übermittlung des Kontaktformulars, einer E-Mail oder telefonischen Anfrage gibt der Auftraggeber eine Anfrage zur Erstellung eines individuellen Angebots ab.
(3) Auf Basis der Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot, welches in der Regel innerhalb von 24 Stunden übermittelt wird. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers (per E-Mail genügt) zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Hierzu zählen je nach Auftrag insbesondere:
- Aufbau und Einrichtung der mobilen Catering-Station
- Betrieb im vereinbarten Zeitfenster mit qualifiziertem Servicepersonal
- Bereitstellung der vereinbarten Speisen und Getränke (Kaffee, Frozen Yogurt, Vitamindrinks, Milchshakes, Cocktails, Snacks etc.)
- Abbau und Entsorgung nach Ende der Veranstaltung
(2) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
(3) Geringfügige Abweichungen vom Angebot (z.B. einzelne Geschmacksvarianten, Dekorationsdetails) bleiben vorbehalten, soweit sie die Gesamtqualität nicht beeinträchtigen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Reisekosten, Übernachtungskosten sowie Standgebühren und Strom-/Wasserzugänge auf der Veranstaltung gehen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für den Catering-Einsatz erforderliche Infrastruktur am Veranstaltungsort verfügbar ist, insbesondere:
- ausreichende Stellfläche gemäß den im Angebot kommunizierten Maßen
- Stromversorgung 230V oder 400V mit der jeweils benötigten Leistung
- ggf. Zugang zu Frischwasser bzw. Möglichkeit zur Aufstellung eines Tanksystems
- Zufahrt zum Aufbauplatz innerhalb der vereinbarten Anlieferfenster
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Vorgaben des Veranstaltungsortes (z.B. Brandschutzauflagen, Anliefer-Slots, Hallenordnung).
§ 6 Rücktritt und Stornierung
(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
(2) Bereits angefallene Drittkosten (z.B. Spezialeinkäufe, gebuchte Subunternehmer, Reisekosten) sind in voller Höhe zu erstatten.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang des Auftraggebers oder seiner Gäste mit den bereitgestellten Speisen, Getränken oder Geräten entstehen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesen AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Wird die Durchführung des Auftrags durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall der Veranstaltung) unmöglich oder unzumutbar erschwert, ist der Auftragnehmer von seinen Leistungspflichten befreit, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche entstehen.
(2) Bereits angefallene Aufwendungen (Einkäufe, Personalbuchungen, Reisekosten) sind in nachgewiesener Höhe zu erstatten.
§ 9 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lübeck, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand: Mai 2026